Zunächst für den Kalender: Die erste Wildberger Klosterweihnacht findet am ersten Adventswochenende am 26. und 27. November in der historischen Klosteranlage in Wildberg statt. Dafür hat der Bürger- & Gewerbering Für Wildberg e.V. bereits vor Längerem ein stimmungsvolles Beleuchtungskonzept entworfen. Dieses wird nun, in Kooperation und enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung an die aktuelle Energielage angepasst.

Die momentane Lage und die damit verbundenen Empfehlungen zur Energieeinsparung können auch in der Adventszeit nicht ignoriert werden – so schön die vollständige Beleuchtung wie geplant auch wäre. Daher haben sich der Bürger- & Gewerbering Für Wildberg e.V. und die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Kooperation auf ein sinn – und maßvolles, reduziertes Beleuchtungskonzept verständigt. Die Krippe im Arrestturm – ein Symbol der Weihnachtszeit – wird uneingeschränkt erstrahlen. Die Beleuchtung innerhalb der Klosteranlage, also die Lichterketten an den Gebäuden, verschiedene Sterne und der Weihnachtsbaum, wird lediglich an den vier Adventswochenenden eingeschaltet – zeitlich begrenzt auf die Abendstunden. Der Schriftzug „Klosterweihnacht“ wird ausschließlich am Wochenende des Weihnachtsmarktes erstrahlen.

Der „Adventsweg“, die Verbindung von der Krippe bis zur Klosterweihnacht beziehungsweise der Klosteranlage, wird reduziert geschmückt. An jeder zweiten Straßenlaterne wird ein Stern angebracht. Die Sterne werden zu denselben Zeiten leuchten wie die Straßenbeleuchtung. Die Hirschbrücke wird nicht angestrahlt.

Jeder Stadtteil erhält einen beleuchteten Weihnachtsbaum, allerdings werden die Gebäude nicht beleuchtet. Ob private Gebäude einen weihnachtlichen Beleuchtungsschmuck erhalten, möchte die Stadtverwaltung jedem Eigentümer selbst überlassen.

Und noch etwas ist wichtig: Alle schmückenden Beleuchtungskörper sind mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet. Der Bürger- & Gewerbering Für Wildberg e.V. hat den Taschenrechner ausgepackt und beispielhaft errechnet, was das in Zahlen bedeutet: Das reduzierte Beleuchtungskonzept während der Klosterweihnacht, also am ersten Adventswochenende, wird Stromkosten in Höhe von „nur“ 4,33 Euro verursachen. Die Beleuchtung in den Abendstunden an den restlichen drei Adventswochenenden entspricht Stromkosten in Höhe von 5,78 Euro. Zum Vergleich: Eine durchgängige Beleuchtung der Klosteranlage vom 1. Dezember bis zum 6. Januar würde Stromkosten in Höhe von insgesamt 35,60 Euro bedeuten.

Die Stadtverwaltung und der Verein sind sich einig: Die besondere Advents- und Weihnachtszeit rechtfertigt eine weihnachtliche Beleuchtung – aber natürlich angemessen und eingeschränkt wie beschrieben.